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Spielregeln des Tauschrings Oppenheim

1.Ziel

Das Ziel des Oppenheimer Tauschrings ist es, Waren- und Dienstleistungsgeschäfte zwischen den Mitgliedern im Rahmen eines eigenen Wirtschaftskreislaufs mittels eines bargeldlosen Verrechnungssystems abzuwickeln. Im Besonderen soll auch denjenigen eine Teilnahme am Handelskreislauf ermöglicht werden, die mangels Geld hierzu ansonsten nicht in der Lage wären.

2.Teilnahme

Nach Anerkennung der Mitgliedsbedingungen, die durch die Unterschrift auf dem Antrag bestätigt wird, und Einzahlung einer Eintrittsgebühr von 5 € plus einer Kaution von 10 € (diese wird bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückgezahlt – außer bei einem Minus-Zeitkonto) werden für die TeilnehmerInnen Zeitkonten eingerichtet. Für Organisation (z.B. Erstellen der Mitgliedszeitung) und Verwaltung wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe einer 1/2 Krone sowie 0,50 € dem Gemeinschaftskonto gutgeschrieben. Falls erforderlich wird ein Kronenbeitrag im Laufe eines Jahres nacherhoben. Bei Verlust des Kontoblattes ist für die Zweitausfertigung eine Gebühr von 10 € fällig.

3.Beendigung der Teilnahme

Die Mitgliedschaft läuft bis zum schriftlich erklärten Austritt. Voraussetzung: Das Zeitkonto darf nicht im Minus stehen. Ansonsten muss der Minusstand des Kontos zunächst ausgeglichen werden – oder die Kaution verfällt. Befindet sich das Konto im Plus, ist ein sofortiger Austritt möglich. Das Guthaben kann innerhalb von 3 Monaten verbraucht werden, danach wird es dem Gemeinschaftskonto gutgeschrieben. Eine Auszahlung des Kronen-Guthabens ist nicht möglich. Zinsen werden weder für Minusstände erhoben noch für Guthaben gezahlt. Eintrittsgebühr und Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist das Kontoblatt zurückzugeben.

4.Verrechnungseinheit und Kontoführung

Die Verrechnungseinheit des Tauschrings Oppenheim heißt Krone. Eine Krone entspricht 15 Minuten Arbeitszeit. Grundsätzlich ist die Bewertung von Leistungen Verhandlungssache. Wird nichts Gegenteiliges vereinbart, gilt die erbrachte Stundenzahl als Grundlage für die Bewertung.

5.Überziehungsrahmen (Tauschstopp bei -30 oder +60 Kronen)

Je ausgeglichener das Geben und Nehmen der einzelnen TeilnehmerInnen ist, desto besser funktioniert der Tauschring. Um den Austausch von Leistungen zu fördern, darf daher ein Plus von 60 Kronen nicht überschritten werden. Anderseits beträgt der höchstmögliche Überziehungsrahmen minus 30 Kronen. Möchte ein(e)TeilnehmerIn hiervon abweichen (Tauschstopp bei -30 oder +60 Kronen), ist dies nur bei nachvollziehbarer Begründung und Zustimmung bei den regulären Stammtischen möglich.

6.Transparenz

Gebote und Gesuche der Mitglieder werden in der Zeitung „Kronen-Markt“ veröffentlicht. Jedes Mitglied ist berechtigt, in die Kontostände und den Umsatzumfang der anderen Mitglieder Einsicht zu nehmen. Die Kontostände werden am Ende des Kalenderjahres veröffentlich. Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung willigen die TeilnehmerInnen die Weitergabe dieser Daten ein.

7.Haftung

Der Tauschring übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die beim Tauschen von Leistungen oder Waren entstehen, noch für deren Qualität. Die etwaige Schadensregulierung liegt allein bei den TauschpartnerInnen. Der Tauschring führt auch keine Tauschvermittlung durch. Er stellt lediglich mittels des „Kronenmarktes“ die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme der Mitglieder untereinander zur Verfügung. Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der TeilnehmerInnen. Für Steuerforderungen haftet der Tauschring nicht.

8.Ausschluß

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Spielregeln können Mitglieder ausgeschlossen werden. Dies muss zuvor im „Kronen-Markt“ bzw. im monatlichen Update angekündigt werden.